Graceland, das legendäre Anwesen von Elvis Presley im Süden von Memphis, steht derzeit im Zentrum eines juristischen Tauziehens. Ursprünglich war für Donnerstag eine Zwangsversteigerung des ikonischen Besitzes angesetzt worden – ein Schritt, der laut einem Finanzunternehmen auf ausstehende Kreditschulden in Millionenhöhe zurückzuführen sei. Doch nun hat ein Gericht im US-Bundesstaat Tennessee der umstrittenen Versteigerung vorerst einen Riegel vorgeschoben.
Riley Keough setzt sich durch
Bei einer öffentlich übertragenen Anhörung am Mittwoch entschied Richter JoeDae Jenkins, dass die Zwangsversteigerung nicht wie geplant durchgeführt werden dürfe. Zur Begründung führte er an, dass die zugrundeliegenden Unterlagen zunächst auf ihre Echtheit überprüft werden müssten. Damit folgte das Gericht einem Antrag der Schauspielerin Riley Keough, Enkelin von Elvis Presley und derzeitige Erbin und Verwalterin des Anwesens Graceland.
Die juristische Auseinandersetzung entzündete sich an Forderungen des Unternehmens Naussany Investments & Private Lending. Die Firma behauptet, dass Keoughs Mutter und Elvis Tochter, die 2023 verstorbene Lisa Marie Presley, das berühmte Anwesen als Sicherheit für ein Darlehen in Höhe von 3,5 Millionen US-Dollar verwendet habe. Nach dem Tod von Lisa Marie ging die Kontrolle über Graceland an Riley Keough über – nicht ohne einen vorangegangenen Rechtsstreit mit ihrer Großmutter Priscilla Presley.
Riley Keough widerspricht den Behauptungen des Kreditgebers entschieden. Ihre Anwälte erklärten in einer Mitteilung, Lisa Marie Presley habe zu keinem Zeitpunkt ein Darlehen bei Naussany Investments aufgenommen. Vielmehr seien die von der Firma vorgelegten Dokumente, auf deren Basis die Zwangsversteigerung beantragt wurde, gefälscht. Man habe entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet, um die Veräußerung des Familienbesitzes zu stoppen und potenziellen Betrug aufzudecken.

Jahr für Jahr Hunderttausende Besucher
Auch die Elvis Presley Enterprises, ein Unternehmen, das für den Betrieb und Erhalt des Anwesens verantwortlich ist und zum offiziellen Nachlass von Elvis Presley gehört, bezieht klar Stellung. In einer offiziellen Erklärung wies die Firma darauf hin, dass keinerlei rechtliche Grundlage für eine Zwangsversteigerung bestehe. Das aktuelle Verfahren diene ausschließlich dazu, betrügerische Absichten zu entlarven und das Vermächtnis des Musikers zu schützen.
Es gibt keine Zwangsversteigerung. Um es ganz klar zu sagen: Das Verfahren wurde eingeleitet, um den Betrug zu stoppen.
Elvis Presley Enterprises
Graceland ist nicht nur ein historischer Wohnsitz, sondern längst eine der meistbesuchten Pilgerstätten der Popkultur weltweit. Seit seiner Öffnung für die Öffentlichkeit im Jahr 1982 zieht das Museum jährlich Hunderttausende Elvis-Fans aus aller Welt an. Die Immobilie, in der der „King of Rock ’n’ Roll“ bis zu seinem Tod am 16. August 1977 lebte, ist längst ein Symbol für sein Lebenswerk – und soll es nach dem Willen seiner Nachkommen auch bleiben.
Mit der richterlichen Entscheidung ist die drohende Versteigerung zwar zunächst abgewendet, doch der Streit um die Echtheit der angeblichen Kreditverträge dürfte sich weiter hinziehen. Die Anhörung hat jedoch deutlich gemacht: Graceland ist für Elvis’ Familie und seine Fans weit mehr als nur ein Grundstück – es ist ein emotionales Erbe, das nicht leichtfertig aus der Hand gegeben werden soll.